Bürgergeld ehemals Hartz4

Was übernimmt das Amt beim Bürgergeld-Umzug Berlin?

Wer Grundsicherung bzw. Bürgergeld bezieht und umziehen möchte/muss, sollte sich immer zuerst an seine/n Bearbeiter*in beim Jobcenter Berlin wenden.

Denn das Jobcenter ist auch für Umzug Berlin und Wohnen Ihr erster Ansprechpartner.

Ihr/e Bearbeiter*in ist dafür zuständig, den eingereichten Antrag für die anfallenden Kosten zu überprüfen.

Ist Ihr Umzug akut, unterstützt Sie das Jobcenter bei Ihrem Umzug in Berlin. Dem Jobcenter ist bewusst, dass bei einem Umzug schnell einige Leistungen zusammenkommen, da reicht das Bürgergeld oft nicht aus.

Wenn das Jobcenter Berlin Ihrem Antrag auf Umzugskostenübernahme bewilligt, können folgende Kosten übernommen werden: Transportkosten für den Umzug. Verpflegung der Umzugshelfer und Wohnbeschaffungsmaßnahmen in eine andere Stadt.

Bling Bling Transporte & Umzüge – die Umzugsfirma aus Berlin übernimmt Ihren kompletten Umzug innerhalb Berlins oder von und nach Berlin oder Brandenburg.

Wie hoch die Miete sein darf und welche Größe Ihnen zusteht, ist ganz individuell und richtet sich nach der Höhe Ihres Bedarfsanspruchs. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer/m Berater*in.

Bürgergeld Umzug beim Jobcenter beantragen?

Damit das Jobcenter in Berlin Ihren Antrag zügig bearbeiten kann, sollten Sie frühzeitig mit Ihrer/m Berater*in über Ihr Vorhaben sprechen, um zu erfahren wie die Abläufe und welche Formulare wichtig sind.

Sie haben aber auch die Möglichkeit sämtliche Formulare über das Jobcenter herunterzuladen.

Das Ausfüllen der Formulare ist wichtig, damit das Jobcenter Ihren Fall prüfen und errechnen kann wie viel Geld Ihnen bei Ihrem Umzug in Berlin zusteht.

Beim Umzug in eine andere Stadt, welches Jobcenter ist für mich zuständig?

Ziehen Sie in eine andere Stadt in Deutschland, dann ist das zuständige Jobcenter vor Ort Ihr Ansprechpartner. Über den weiteren Verlauf werden Sie von Ihrem zuständigen bearbeitenden Berater informiert.

Wie begründet man einen Umzug beim Jobcenter?

Als wichtige Gründe beim Jobcenter gelten:

  • Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt
  • mehr Wohnraum aufgrund von Familienzuwachs
  • veränderte Lebenssituation wie Heirat oder Trennung